Inhalt - Organe
Organe des Innovationsfonds
Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wählt den Vorstand sowie die Kontrollstelle und entlastet den Vorstand.
Der Vorstand
Der Vorstand besorgt die Angelegenheiten des Vereins und vertritt den Verein nach aussen. Er entscheidet über die Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern. Die Amtszeit des Vorstandes dauert drei Jahre mit Wiederwählbarkeit, mindestens aber bis zur nächsten, ordentlichen Mitgliederversammlung.
Die Kontrollstelle
Die Kontrollstelle wird von der Mitgliederversammlung auf unbestimmte Zeit, bis zum Widerruf, gewählt
