Inhalt - ABS 2-Freizügigkeit

ABS 2-Freizügigkeitskonto

Das Wichtigste für Arbeitnehmende

Bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses oder bei Ablauf der gesetzlichen Versicherungspflicht dient die Freizügigkeitsstiftung der ABS im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge der Einhaltung des Vorsorgeschutzes. Sie ermöglicht die sichere und gesetzeskonforme Anlage von Freizügigkeitsleistungen, wenn diese nicht an eine neue Personalvorsorgeeinrichtung überwiesen oder in bar ausbezahlt werden.

Der Übertrag des Guthabens ist auch dann von Vorteil, wenn der Beitritt in eine neue Personalvorsorgeeinrichtung nicht sofort erfolgt. Die Freizügigkeitsstiftung der ABS ist der Stiftungsaufsicht des Kantons Solothurns unterstellt.

RückzügeMax. Zinssatz
Bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses oder bei Ablauf der gesetzlichen Versicherungspflicht dient die Freizügigkeitsstiftung der Alternativen Bank Schweiz AG der Erhaltung des Vorsorgeschutzes. Sie ermöglicht die Anlage von Freizügigkeitsleistungen nach den ABS-Kriterien.

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(gültig seit 1.4.2011)

Versicherung

Wenn Sie sich zusätzlich versichern möchten, wenden Sie sich bitte an die «fair-sicherungsberatung» in Bern, Telefon 031 378 10 10. Diese wird Sie umfassend beraten.

Die Erhebung eines Honorars garantiert, dass die Beratung unabhängig erfolgt, da die Entschädigung der beratenden Institution nicht von einem Versicherungsabschluss abhängig ist.