Inhalt - ABS 3-Vorsorge

ABS 3-Vorsorgekonto

Das von Ihnen auf dem ABS 3-Vorsorgekonto gesparte Geld dient als 3. Säule der zusätzlichen Altersvorsorge. Es darf auch zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum verwendet werden.

Konditionen

RückzügeMax. Zinssatz
Als 3. Säule bietet die ABS das ABS 3-Vorsorgekonto an: steuerlich privilegiertes, gebundenes Sparen.

1.25 %

(gültig seit 1.4.2011)

Wieviel kann ich steuerbegünstigt sparen?

  • Unselbständig Erwerbende (oder Personen mit BVG/Pensionskasse): 
    CHF 6'682.00
  • Selbständig Erwerbende (oder Personen ohne BVG/Pensionskasse): 20% des Erwerbseinkommens, maximal: CHF 33'408.00

Wer kann ein ABS 3-Vorsorgekonto eröffnen?

  • Alle, die ihr Wohn- und Steuerdomizil in der Schweiz haben und über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen verfügen.
  • Das gilt für Unselbständigerwerbende und für Selbständigerwerbende. Es gilt ebenfalls für GrenzgängerInnen, die ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz haben.

Wann kann ich über das 3.-Säule-Guthaben verfügen?

  • Frühestens 5 Jahre vor erreichen der AHV-Altersgrenze
  • Beim definitiven Verlassen der Schweiz
  • Bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei einem Branchenwechsel als selbstständig Erwerbende/r (Bezug innerhalb eines Jahres)
  • Beim Erwerb/bei der Erstellung von selbst bewohntem Wohneigentum oder zur Amortisation einer Hypothek (Teilbezug alle 5 Jahre möglich)
  • Beim Einkauf in eine Pensionskasse
  • Beim Bezug einer vollen Invalidenrente der IV

Versicherung

Wenn Sie sich zusätzlich versichern möchten, wenden Sie sich bitte an die «fair-sicherungsberatung» in Bern, Telefon 031 378 10 10. Diese wird Sie umfassend beraten.

Die Erhebung eines Honorars garantiert, dass die Beratung unabhängig erfolgt, da die Entschädigung der beratenden Institution nicht von einem Versicherungsabschluss abhängig ist.