Inhalt - Alternative Bank Schweiz arbeitet seit Gründung mit einer Weissgeldstrategie

  • 14.03.2012

Alternative Bank Schweiz arbeitet seit Gründung mit einer Weissgeldstrategie

Sie unterstützt die internationale Standards betreffend Offenlegung von unversteuerten Geldern und ein strengeres Vorgehen gegen Steuerhinterziehung.

Die Alternative Bank Schweiz arbeitet seit ihrer Gründung mit einer Weissgeldstrategie. Als transparente und ethische Bank lässt sie ihre Kundschaft deklarieren, dass ihre Vermögenswerte rechtmässig versteuert sind und legt freiwillig alle Zinserträge der ausländischen Kundschaft gegenüber den zuständigen Behörden offen. Der Mehraufwand ist vertretbar.

Das Geschäft mit unversteuerten Geldern scheint für den Finanzplatz Schweiz zur Bedrohung zu werden. Unter dem Druck aus dem Ausland werden in der Schweiz verschiedene Modelle einer Weissgeldstrategie debattiert. Die Alternative Bank Schweiz (ABS) unterstützt die internationalen Standards betreffend Offenlegung von unversteuerten Geldern und unterstützt ein strengeres Vorgehen gegen Steuerhinterziehung. Seit ihrer Gründung vor 22 Jahren geht die ABS mit ihren Massnahmen weiter, als es der Bund zurzeit im Rahmen seiner Weissgeldstrategie vorschlägt. Als transparente und ethische Bank ist das Ziel der ABS, ökologische und soziale Projekte mit sauberem Geld zu finanzieren.

Bereits seit der Gründung der ABS 1990 muss jede Kundin und jeder Kunde aus der Schweiz und aus dem Ausland deklarieren, dass die einzubringenden Vermögenswerte ordnungsgemäss versteuert sind. Diese Selbstdeklaration ist Teil des Kontoeröffnungsprozesses. Seit 2007 meldet die ABS die Zinserträge von Vermögensanlagen der ausländischen Kundschaft im Rahmen der Zinsbesteuerungsabkommen zudem unaufgefordert an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Diese leitet die Informationen an die zuständigen Steuerbehörden im Ausland weiter. Die freiwillige Offenlegung der Angaben geschieht mit dem Einverständnis der Kundinnen und Kunden. Bei Eröffnung der Geschäftsbeziehung oder wenn eine Kundin oder ein Kunde ins Ausland zieht muss das entsprechende Einverständnis zur Offenlegung unterzeichnet werden. Sind die Kundinnen und Kunden mit der freiwilligen Offenlegung nicht einverstanden, geht die ABS keine Beziehung ein.

Trotz der angewandten Massnahmen kann nicht endgültig ausgeschlossen werden, dass bei uns unversteuertes Geld liegt. Es wurde aber in etlichen Fällen bereits eine Kontoeröffnung abgelehnt. Zudem wurden auch schon bestehende Kundenbeziehungen gekündigt, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Vermögen nicht ordnungsmässig versteuert wurden. Der Mehraufwand ist vertretbar.