Inhalt - Statuten
Statuten
Die Statuten vom 21. August 1990 in der Fassung vom 26. Januar 2012 bilden die statutarischen Grundlage der ABS.
Auszug aus den Statuten: Art. 2 Zweck
«Die Bank fördert soziale, ökologisch vertretbare und selbst verwaltete Projekte, Betriebe und Innovationen sowie alternative Arbeits-, Wohn- und Lebensformen. Sie berücksichtigt dabei entwicklungspolitische, gesellschaftspolitische und kulturelle Zusammenhänge. In diesem Rahmen kann die Bank, soweit es ihre finanziellen Möglichkeiten erlauben, auch Förderkredite vergeben. (...)»
«Die Bank ist verpflichtet, ihre Geschäftspolitik offen darzulegen. Sie nimmt ausserdem in der Öffentlichkeit Stellung zu gesellschaftspolitischen Fragen, soweit dies sinnvoll ist. Sie unterstützt alle Anstrengungen, die zur Gleichstellung von Frau und Mann führen.»
