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DIVIDENDE
Die 29. ordentliche Generalversammlung der ABS beschloss am 26. Mai 2020, für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividende auszubezahlen, um die Bank in Zeiten der Corona-Krise zusätzlich zu stärken.
Zur Medienmitteilung vom 28. Mai 2020
STEUERWERT
Der Steuerwert unserer Aktie wurde wie folgt festgelegt:
Titel Valoren-Nr. Steuerwert per 31.12.2020 A-Aktie
(Nominalwert CHF 100.–)141'725 CHF 170.– B-Aktien
(Nominalwert CHF 1'000.–)141'724 CHF 1'700.– AKTIENZEICHNUNGEN 2020
Alle ABS-Aktien, die Sie 2020 gezeichnet haben, werden in der Regel als Ansprüche in Ihr Depot eingebucht. Nach der Liberierung von zusätzlichem Aktienkapital im Laufe des ersten Quartals werden die Ansprüche in Aktien umgewandelt.
In der Steuererklärung werden Ansprüche als Vermögen aufgeführt.
Eine Dividende für das Geschäftsjahr 2020 wird – sofern die Generalversammlung eine bewilligt – erst 2021 ausgezahlt.
Falls Sie weitere Informationen zu Ihren Wertschriften benötigen, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von CHF 150.– einen Steuerauszug zu bestellen.
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Die Steuerkurse unserer Kassenobligationen können Sie folgender Tabelle entnehmen:
Fälligkeit vom 1.1.2021
bis 30.6.2021vom 1.7.2021
bis 30.6.2022vom 1.7.2022
bis 30.6.2023vom 1.7.2023
bis 30.6.20243/4 % und höher 100.00 100.00 100.00 100.00 1/2 % 100.00 100.00 100.00 100.00 1/4 % 100.00 100.00 100.00 100.00 1/8% 100.00 99.625 99.50 99.375 0 % 100.00 100.00 100.00 100.00 Fälligkeit vom 1.7.2024
bis 30.6.2025vom 1.7.2025
bis 30.6.2026vom 1.7.2026
bis 30.6.2027vom 1.7.2027
bis 30.6.2028vom 1.7.2028
bis 30.6.20293/4 % und höher 100.00 100.00 100.00 100.00 100.00 1/2 % 100.00 100.00 100.00 100.00 100.00 1/4 % 100.00 100.00 100.00 100.00 100.00 1/8% 99.25 99.125 99.00 100.00 100.00 0 % 100.00 100.00 100.00 100.00 100.00 Falls Sie weitere Informationen zu Ihren Wertschriften benötigen, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von CHF 150.– einen Steuerauszug zu bestellen.
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Beim AIA handelt es sich um einen von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegten Standard. Er besagt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Ländern untereinander Informationen zu den Bankkonten und Depots der ausländischen Steuerpflichtigen austauschen. Bisher haben rund 100 Länder, darunter auch die Schweiz, die Einführung des AIA beschlossen. Die Schweiz hat bereits mit verschiedenen AIA-Partnerstaaten eine Erklärung zur Einführung des AIA bzw. ein Abkommen zum AIA unterzeichnet. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine aktuelle Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz. Weitere Informationen zum AIA finden Sie auf der Website des SIF.