Ihr auf dem ABS 3-Vorsorgekonto gespartes Geld dient als 3. Säule der zusätzlichen Altersvorsorge. Es darf auch zur Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum verwendet werden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, einen Teil Ihres gebundenen ABS 3-Vorsorgekapitals in zwei Vorsorgefonds anzulegen, welche die ABS vermittelt: ein Vorsorgefonds der Bank Raiffeisen und einer der Bank J. Safra Sarasin.
Ihre Vorteile
- Legen Sie Ihr Vorsorge-Kapital besser an: Ihre Vorsorgegelder helfen uns, noch mehr soziale und ökologische Projekte nach unseren Kriterien zu fördern.
- Ihr Vorsorgeguthaben und die Zinserträge sind von der Vermögens- und Verrechnungssteuer befreit.
- Ihre jährlichen Einlagen können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ihre Einlagen sind freiwillig.
- Ihr ABS 3-Vorsorgekonto sichert Ihnen einen Vorzugszins. Bei Einzahlung bereits im Januar profitieren Sie das ganze Jahr.
- Sparen Sie mit einem ABS 3-Vorsorgekonto für ein Eigenheim.
- Eröffnen Sie ein zweites ABS 3-Vorsorgekonto damit Sie Ihr Guthaben im Alter gestaffelt beziehen können. Das bringt Ihnen steuerliche Vorteile.
- Investieren Sie einen Teil Ihres gebundenen Vorsorgekapitals in ausgewählte, nachhaltige Fonds.
- Kontoauszug & Kontoabschluss: jährlich detaillierter Kontoauszug, Kontoabschluss jährlich, Steuerbescheinigung
Konditionen
- Zins: 0,025 %
Voraussetzungen
Sie können ein ABS 3-Vorsorgekonto eröffnen, wenn Sie
- Ihr Wohn- und Steuerdomizil in der Schweiz haben oder Grenzgängerin oder -gänger sind.
- und über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen verfügen. Das Erwerbseinkommen kann dabei aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit stammen.
Sie möchten einen Schritt weiter gehen: Wir vermitteln Ihnen als Ergänzung zum ABS 3-Vorsorgekonto zwei Vorsorgefonds: einen Vorsorgefonds der Bank Raiffeisen und einen der Bank J. Safra Sarasin.
Sie legen fest, wie viel Sie von Ihrem gebundenen ABS 3-Vorsorgekapital in Fonds investieren wollen.Sie möchten Ihr Vorsorgekonto auflösen.
Wir brauchen dazu das Original des «Auszahlungsantrag ABS 3-Vorsorgeguthaben» mit Ihrer Unterschrift. Bitte ergänzen Sie den Antrag und senden diesen zusammen mit den aufgeführten Unterlagen zurück.
In folgenden Fällen kann über das ABS 3-Vorsorgeguthaben verfügt werden:
Grund Antrag Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters
Vorzeitige Auszahlung maximal fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters
Invalidität
Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb
Endgültiges Verlassen der Schweiz
Für selbst genutztes Wohneigentum
Weiterleitung an Vorsorgeeinrichtung oder Pensionskasse
Auszahlung ABS 3 Weiterleitung an Vorsorgeeinrichtung / Pensionskasse (PDF)
Bezug des Todesfallkapitals
Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns unter 062 206 16 16.
Bei Finanzierung der Renovationsarbeiten für Wohneigentum (Abwicklung über Konto bei ABS)
CHF 200.-, falls keine Hypothek bei ABS
Besondere Abklärungen (insbesondere bei Bestimmung der/des Begünstigten im Todesfall, Adressnachforschungen etc.)
Nach Massgabe des Arbeitsaufwandes (CHF 50.- pro Viertelstunde)
Das Vorsorgesystem in der Schweiz
1. Säule: Staatliche Vorsorge
AHV, IV, Ergänzungsleistungen EL
Die staatliche Vorsorge sichert im Alter, bei Invalidität oder bei Erwerbsunfähigkeit die finanzielle Existenz.
Die Finanzierung erfolgt nach dem sogenannten Umlageverfahren: Die Beiträge, welche von der erwerbstätigen Bevölkerung eingezahlt werden, werden als Renten an die Berechtigten ausbezahlt bzw. umgelegt. Arbeitnehmerinnen und -nehmer und Arbeitgeberinnen und -geber bezahlen die Beiträge zu gleichen Teilen.
2. Säule: berufliche Vorsorge
Obligatorische berufliche Vorsorge BVG, obligatorische Unfallversicherung (UVG), überobligatorische Versicherung
Mit der beruflichen Vorsorge soll die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards im Pensionsalter zusammen mit der 1. Säule sichergestellt werden.
Die Finanzierung erfolgt im Kapitaldeckungsverfahren: In einem Sparprozess wird für jede versicherte Person das Kapital gebildet, das später als Rente ausbezahlt wird. Die Beiträge werden in der Regel je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.
3. Säule: private Vorsorge
Gebundene Vorsorge Säule 3a/Freie Vorsorge Säule 3b
Die private Vorsorge dient zur Deckung von Vorsorgelücken, welche durch die 1. und 2. Säule nicht abgedeckt werden können.
Es wird zwischen der gebundenen (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) unterschieden:
- Gebundene Vorsorge: Zum Beispiel ABS 3-Vorsorgekonto oder einer von zwei ausgewählten durch die ABS vermittelten nachhaltigen Vorsorgefonds
- Freie Vorsorge: Zum Beispiel Sparstrumpf oder Sparkonto
Die Säule 3a wird vom Staat durch gezielte steuerliche Massnahmen gefördert.