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Anders als Andere.

Bis auf weiteres bieten wir keine neuen Förder-Kassenobligationen mehr an.

Da sich Kundenbedürfnisse und technische Voraussetzungen ändern, prüfen wir die Weiterentwicklung unseres Konzepts der Förder-Kassenobligationen aktuell umfassend. Bis auf weiteres bieten wir deshalb per 1. November 2023 keine neuen Förder-Kassenobligationen mehr an. Bestehende Förder-Kassenobligationen laufen bis zu deren ordentlichem Verfall weiter.

Wir bieten weiterhin ABS-Kassenobligationen an. Diese ermöglichen ebenfalls Kredite für nachhaltige Projekte und Organisationen in unseren neun Förderbereichen. Durch die Wahl von längeren Laufzeiten können Sie das einzigartige Geschäftsmodell der ABS, das sich für das Gemeinwohl, für die Menschen und die Natur einsetzt, weiter gezielt fördern.

ABS-Förderbereiche

Mit den Förder-Kassenobligationen, können Sie in die neun Förderbereiche der ABS investieren. Diese gelten für alle Geschäftsbereiche der ABS und werden auch bei der Bewertung und Auswahl unseres Anlageuniversums berücksichtigt. Mehr dazu erfahren Sie unter «Verantwortungsbewusst anlegen».

Steuerinformation

Die Steuerkurse unserer Kassenobligationen können Sie folgender Tabelle entnehmen:

3/4 % und höher1/2 % 1/4 %1/8%0 %
1.1.2023 – 30.6.2023100.00100.00100.00 100.00 100.00
1.7.2023 30.6.202499.75 99.50 99.2599.125100.00
1.7.202430.6.202599.50 99.0098.5098.25100.00
1.7.202530.6.202699.2598.5097.7597.375100.00
1.7.202630.6.202799.0098.0097.0096.50100.00
1.7.202730.6.202898.7597.5096.2596.625100.00
1.7.202830.6.202998.5097.0095.5094.75100.00
1.7.2029 -
30.6.2030
98.2596.5094.7593.875100.00
1.7.2030 - 30.6.203198.0096.0094.0093.00100.00

Falls Sie weitere Informationen zu Ihren Wertschriften benötigen, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von CHF 150.– einen Steuerauszug zu bestellen.

Beim AIA handelt es sich um einen von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegten Standard. Er besagt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Ländern untereinander Informationen zu den Bankkonten und Depots der ausländischen Steuerpflichtigen austauschen. Bisher haben rund 100 Länder, darunter auch die Schweiz, die Einführung des AIA beschlossen. Die Schweiz hat bereits mit verschiedenen AIA-Partnerstaaten eine Erklärung zur Einführung des AIA bzw. ein Abkommen zum AIA unterzeichnet. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine aktuelle Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz. Weitere Informationen zum AIA finden Sie auf der Website des SIF.

Kontakt

Team Anlageberatung

062 206 16 16
anlageberatung@abs.ch