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Anders als Andere.

Einlagekonto eröffnen

Bitte beachten Sie
Wir eröffnen Konten ausschliesslich für Vereine, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Ihr Verein sollte zudem mindestens drei Vorstandsmitglieder haben.

So gehen Sie vor:

  1. Für die Eröffnung eines Einlagekontos müssen Sie an einem unserer Standorte vorbeikommen. Als Voraussetzung für einen Termin füllen Sie bitte das unten stehende Kontaktformular aus.
  2. Laden Sie am Schluss des Kontaktformulars folgende Dokumente hoch: 
    die Statuten des Vereins oder der Stiftung, ein Vorstandsprotokoll, in dem die Kontoberechtigungen festgehalten sind, ggf. einen Handelsregister-Auszug (siehe unten, benötigte Dokumente). 
  3. Eine Beraterin oder ein Berater der ABS wird Ihre Unterlagen prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte die Eröffnung möglich sein, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin. Bei der Eröffnung müssen die für das Konto zuständigen Personen des Vorstandes anwesend sein (mindestens zwei Personen).

Benötigte Dokumente

Ohne Eintrag im Handelsregister
Ihr Verein führt kein Gewerbe nach kaufmännischer Art und ist nicht revisionspflichtig und ist nicht im Handelsregister eingetragen.
Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Pass, ID, Führerausweis) aller Eröffnerinnen oder Eröffner

Kopie der unterzeichneten Statuten, in denen Name, Sitz und Zweck des Vereins sowie die Unterschriftenregelung ersichtlich sind (einzeln oder zu zweien?)

Kopie des unterzeichneten Vorstandsprotokolls, in dem alle unterschriftsberechtigten Personen mit Name und Funktion aufgeführt sind. Es müssen mindestens drei Personen sein, z.B. Präsidentin oder Präsident, Kassierin oder Kassier, Aktuarin oder Aktuar.
Mit Eintrag im Handelsregister
Ihr Verein führt ein Gewerbe nach kaufmännischer Art oder ist revisionspflichtig und ist im Handelsregister eingetragen.
Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Pass, ID, Führerausweis) aller Eröffnerinnen oder Eröffner

Kopie der unterzeichneten Statuten, in denen Name, Sitz und Zweck des Vereins sowie die Unterschriftenregelung ersichtlich sind (einzeln oder zu zweien?)

Kopie des unterzeichneten Vorstandsprotokolls, in dem alle unterschriftsberechtigten Personen mit Name und Funktion aufgeführt sind. Es müssen mindestens drei Personen sein, z.B. Präsidentin oder Präsident, Kassierin oder Kassier, Aktuarin oder Aktuar.

Handelsregisterauszug, nicht älter als 12 Monate

Downloads

AGB Alternative Bank Schweiz AG

Angaben zum Verein

Bevollmächtigte Person(en)

Bitte geben Sie nachfolgend die Personen an, die eine Vollmacht auf das Konto erhalten sollen. Falls Sie mehr als fünf Personen bevollmächtigen möchten, können Sie die zusätzlichen Personen inklusive aller Angaben im offenen Textfeld («Ihre Nachricht an die ABS») am Ende des Formulars vermerken. 

Bevollmächtigte Person 1

Bevollmächtigte Person 2

Bevollmächtigte Person 3

Bevollmächtigte Person 4

Bevollmächtigte Person 5

Kontaktperson (bitte auswählen)

Bevollmächtigte Person
andere Kontaktperson

Nachricht an die ABS zur Kontoeröffnung

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