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Anders als Andere.

Um Betrugsfällen vorzubeugen, verschärft die ABS die Handhabung von Zahlungsaufträgen. So wurden zum Beispiel gefälschte Firmen-Rechnungen mit Kontonummern versandt, die auf den Namen von Betrügern lauteten.  

Bank-Info

Diese Voraussetzungen und Massnahmen ermöglichen es, Sie vor solchen Machenschaften zu schützen: 

Zahlungseingang 

  • Konto-Nummer (IBAN) und Name der Kontoinhaberin /des Kontoinhabers müssen zwingend übereinstimmen. 
  • Stimmen Konto-Nummer (IBAN) und Name des Kontoinhabers nicht überein, weisen wir eingehende Zahlungen zurück. 

Beispiele  

  • Eingehende Zahlungen lautend auf eine bevollmächtigte Person werden künftig abgewiesen. 
  • Eingehende Zahlungen auf ein Firmenkonto, die auf den Namen einer natürlichen Person im Unternehmen lauten, werden künftig abgelehnt. 

Das sollten Sie tun 

  • Prüfen Sie bestehende Daueraufträge und korrigieren Sie gegebenenfalls den Namen des Empfängers 
  • Informieren sie Partnerinnen und Partner und bevollmächtigte Personen. 

Wichtig: Nutzerinnen und Nutzer von digitalen Zahlungsmitteln sind für getätigte und freigegebene Transaktionen selbst verantwortlich. In Betrugsfällen ist es der ABS nicht möglich, die Überweisungen rückgängig zu machen oder gestohlene Beträge zurückzuvergüten. Inhaberinnen und Inhaber einer Debit Mastercard sind kostenlos bis maximal CHF 3000.— für maximal zwei Schadensereignisse pro Jahr versichert.

Die vorliegenden Informationen dienen der Sensibilisierung im Umgang mit Cyber-Kriminalität. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.