Die Debitkarte bietet Karteninhaberinnen und Karteninhabern eine Cyber-Versicherung mit Deckungen im Bereich Cyber-Schutz. Die Versicherung ist automatisch bei den Debitkarten dabei. Für die Kundinnen und Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Die vorliegenden Fragen und Antworten umfassen nicht deren gesamten Wortlaut sowie alle Deckungen, Bedingungen und Ausschlüsse der vorgeschlagenen Versicherungsverträge. Massgebend sind in jedem Fall der konkrete Versicherungsvertrag und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Die versicherte Person muss im Besitz einer gültigen Debitkarte sein.
Wer ist versichert?
Die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber, die im gleichen Haushalt lebende Partnerin bzw. der Partner und die minderjährigen Kinder sind versichert.
Was ist versichert?
| Cyber-Schutz | Schutz gegen Vermögensschäden bei unrechtmässigem Zugriff auf die Kreditkarte, Karten- und Identitätsmissbrauch sowie Diebstahl von Zugangsdaten (u.a. Phishing). Übernahme der Kosten für Datenwiederherstellung und Entfernung von Schadsoftware. |
| Online-Kaufschutz | Schutz bei Problemen mit eingekauften Dienstleistungen. |
| Missbrauch Kundenkonto | Unrechtmässiger Zugriff auf das private Kundenkonto eines Schweizer Onlinehandels und daraus resultierende missbräuchliche Verwendung einer Zahlfunktion. |
Kann ich meinen Versicherungsschutz erweitern?
Die maximale Versicherungssumme von CHF 3'000 pro Jahr für maximal 2 Schadensereignisse ist für alle Debitkarteninhaberinnen und -inhaber gleich und gelten mit dem Abschluss des Debitkartenvertrags. Sie können deshalb nicht individuell angepasst werden.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt ab Inbesitznahme der Debitkarte und endet mit der Auflösung des Kartenvertrages bzw. mit Ablauf der Gültigkeit der Debitkarte.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt gemäss AVB ausschliesslich für Kundinnen und Kunden mit offiziellem Wohnsitz in der Schweiz. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Wie wird die Versicherungsprämie berechnet?
Die Versicherung ist fixer Bestandteil der Debitkarte. Es werden keine Prämien in Rechnung gestellt.
Kann ich die Versicherungsleistung gegen Bezahlung einer Gebühr auch auf anderen Karten erhalten?
Nein, das ist nicht möglich.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie in der Kundeninformation nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Wer ist der Versicherer?
Versicherer ist die Europäische Reiseversicherung ERV, eine Zweigniederlassung der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG.
Gibt es Ausschlüsse bei der Cyber-Versicherung?
Ja. Die wichtigsten Ausschlüsse sind Schäden im Zusammenhang mit
- E-Banking,
- nicht nachweisbare Schäden,
- Ereignisse vor Versicherungsbeginn und
- Ereignisse im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung von Verbrechen oder Vergehen.
Eine vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
An wenn kann ich mich bei einem Schadenfall wenden?
Die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber meldet den Schadenfall der ABS (062 206 16 16 oder bei der Kundenberaterin bzw. dem Kundenberater), damit die Karte gesperrt und die Schadensituation mit der Kundschaft abgeklärt werden kann.
Wer entscheidet über Leistungen im Schadenfall?
Über Leistungen im Schadenfall entscheidet der Versicherer ERV. Die Bank erteilt keine Auskünfte, Ratschläge oder Einschätzungen zu Schadenfällen.
