Direkt zum Inhalt Go to online desk E-Banking öffnen
Anders als Andere.

Aktuelle Steuerinformationen zu Ihren Anlageprodukten

ABS-Aktien

Für das Geschäftsjahr 2024 wurde am 28. Mai 2025 eine Dividende (aus dem Bilanzgewinn) ausbezahlt:

TitelBrutto35 % VSt.Netto
A-Aktie
(Nominalwert CHF 100.–)
CHF 1.-
CHF 0.35
CHF 0.65
B-Aktien
(Nominalwert CHF 1'000.–)
CHF 10.-
CHF 3.50
CHF 6.50

Spenden von Dividenden an den Verein Innovationsfonds sind steuerlich absetzbar.

Bitte beachten Sie, dass Dividendenausschüttungen aus dem Bilanzgewinn verrechnungssteuerpflichtig sind und somit von Ihnen versteuert werden müssen. Die Verrechnungssteuer wird von der ABS an die Steuerverwaltung abgeführt. Sie können die Verrechnungssteuer über die Steuererklärung oder das Wertschriftenverzeichnis bei der Steuerverwaltung zurückfordern.

TitelValoren-Nr.Steuerwert per 31.12.2024
A-Aktie
(Nominalwert CHF 100.–)
141'725CHF 180.–
B-Aktien
(Nominalwert CHF 1'000.–)
141'724CHF 1'800.–

Übersicht Dividenden und Steuerwerte 1996-2025 (PDF)

Alle ABS-Aktien, die Sie 2025 zeichnen, werden in der Regel als Ansprüche in Ihr Depot eingebucht. Nach der Liberierung von zusätzlichem Aktienkapital im Laufe des ersten Quartals 2026 werden die Ansprüche in Aktien umgewandelt.

In der Steuererklärung werden Ansprüche als Vermögen aufgeführt.

Eine Dividende für das Geschäftsjahr 2025 wird – sofern die Generalversammlung eine bewilligt – erst 2026 ausgezahlt.

Falls Sie weitere Informationen zu Ihren Wertschriften benötigen, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von CHF 150.– einen Steuerauszug zu bestellen.

Beim AIA handelt es sich um einen von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegten Standard. Er besagt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Ländern untereinander Informationen zu den Bankkonten und Depots der ausländischen Steuerpflichtigen austauschen. Bisher haben rund 100 Länder, darunter auch die Schweiz, die Einführung des AIA beschlossen. Die Schweiz hat bereits mit verschiedenen AIA-Partnerstaaten eine Erklärung zur Einführung des AIA bzw. ein Abkommen zum AIA unterzeichnet. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine aktuelle Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz. Weitere Informationen zum AIA finden Sie auf der Website des SIF.

ABS-Kassenobligationen

Die Steuerkurse unserer Kassenobligationen können Sie folgender Tabelle entnehmen:

1 1/4 % und höher1 %3/4 % 1/2 % 1/4 %1/8%0 %
1.1.2025 – 30.6.2025100.00 100.00 100.00100.00100.00 100.00 100.00
1.7.2025 – 30.6.2026100.00 100.00 100.00 100.00 99.7599.625100.00
1.7.2026 – 30.6.2027 100.00 100.00 100.00 100.00 99.5099.25100.00
1.7.2027 – 30.6.2028 100.00 100.00 100.00 100.00 99.2598.875100.00
1.7.2028 – 30.6.2029 100.00 100.00 100.00 100.00 99.0098.50100.00
1.7.2029 – 30.6.2030 100.00 100.00 100.00 100.00 98.7598.125100.00
1.7.2030 -
30.6.2031
100.00 100.00 100.00 100.00 98.5097.75100.00
1.7.2031 - 30.6.2032 100.00 100.00 100.00 100.00 98.2597.375100.00
1.7.2032 - 30.6.2033 100.00 100.00 100.00 100.00 98.0097.00 100.00

Beim AIA handelt es sich um einen von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegten Standard. Er besagt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Ländern untereinander Informationen zu den Bankkonten und Depots der ausländischen Steuerpflichtigen austauschen. Bisher haben rund 100 Länder, darunter auch die Schweiz, die Einführung des AIA beschlossen. Die Schweiz hat bereits mit verschiedenen AIA-Partnerstaaten eine Erklärung zur Einführung des AIA bzw. ein Abkommen zum AIA unterzeichnet. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine aktuelle Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz. Weitere Informationen zum AIA finden Sie auf der Website des SIF.

ABS-Förder-Kassenobligationen

Die Steuerkurse unserer Kassenobligationen können Sie folgender Tabelle entnehmen:

3/4 % und höher1/2 % 1/4 %1/8%0 %
1.1.2023 – 30.6.2023100.00100.00100.00 100.00 100.00
1.7.2023 30.6.202499.75 99.50 99.2599.125100.00
1.7.202430.6.202599.50 99.0098.5098.25100.00
1.7.202530.6.202699.2598.5097.7597.375100.00
1.7.202630.6.202799.0098.0097.0096.50100.00
1.7.202730.6.202898.7597.5096.2596.625100.00
1.7.202830.6.202998.5097.0095.5094.75100.00
1.7.2029 -
30.6.2030
98.2596.5094.7593.875100.00
1.7.2030 - 30.6.203198.0096.0094.0093.00100.00

Falls Sie weitere Informationen zu Ihren Wertschriften benötigen, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von CHF 150.– einen Steuerauszug zu bestellen.

Beim AIA handelt es sich um einen von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegten Standard. Er besagt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Ländern untereinander Informationen zu den Bankkonten und Depots der ausländischen Steuerpflichtigen austauschen. Bisher haben rund 100 Länder, darunter auch die Schweiz, die Einführung des AIA beschlossen. Die Schweiz hat bereits mit verschiedenen AIA-Partnerstaaten eine Erklärung zur Einführung des AIA bzw. ein Abkommen zum AIA unterzeichnet. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine aktuelle Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz. Weitere Informationen zum AIA finden Sie auf der Website des SIF.

ABS-Festgeld

Die Verrechnungssteuer für ein Festgeld beträgt 35% auf den Zinsertrag. Sie erhalten die Steuer zurück, wenn Sie Ihre Vermögenserträge im Wertschriftenverzeichnis der Steuerklärung deklarieren.

Kontakt

Team Anlageberatung
Olten: Telefon 062 206 16 16
Zürich: Telefon 044 279 72 00

anlageberatung@abs.ch