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Aktuelle Steuerinformationen zu Ihren Anlageprodukten

ABS-Aktien

Für das Geschäftsjahr 2025 wurde am 3. Juni 2026 eine Dividende (aus Reserven aus Kapitaleinlagen) ausbezahlt:

TitelBrutto35 % VSt.Netto
A-Aktie
(Nominalwert CHF 100.–)
CHF 0.50
CHF 0.175
CHF 0.325
B-Aktien
(Nominalwert CHF 1'000.–)
CHF 5.00
CHF 1.75
CHF 3.25

Spenden von Dividenden an den Verein Innovationsfonds sind steuerlich absetzbar.

Bitte beachten Sie, dass Dividendenausschüttungen aus dem Bilanzgewinn verrechnungssteuerpflichtig sind und somit von Ihnen versteuert werden müssen. Die Verrechnungssteuer wird von der ABS an die Steuerverwaltung abgeführt. Sie können die Verrechnungssteuer über die Steuererklärung oder das Wertschriftenverzeichnis bei der Steuerverwaltung zurückfordern.

Alle ABS-Aktien, die Sie 2026 zeichnen, werden in der Regel als Ansprüche in Ihr Depot eingebucht. Nach der Liberierung von zusätzlichem Aktienkapital im Laufe des ersten Quartals 2027 werden die Ansprüche in Aktien umgewandelt.

In der Steuererklärung werden Ansprüche als Vermögen aufgeführt.

Eine Dividende für das Geschäftsjahr 2026 wird – sofern die Generalversammlung eine bewilligt – erst 2027 ausgezahlt.

Falls Sie weitere Informationen zu Ihren Wertschriften benötigen, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von CHF 150.– einen Steuerauszug zu bestellen.

Beim AIA handelt es sich um einen von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegten Standard. Er besagt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Ländern untereinander Informationen zu den Bankkonten und Depots der ausländischen Steuerpflichtigen austauschen. Bisher haben rund 100 Länder, darunter auch die Schweiz, die Einführung des AIA beschlossen. Die Schweiz hat bereits mit verschiedenen AIA-Partnerstaaten eine Erklärung zur Einführung des AIA bzw. ein Abkommen zum AIA unterzeichnet. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine aktuelle Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz. Weitere Informationen zum AIA finden Sie auf der Website des SIF.

ABS-Kassenobligationen

Die Steuerkurse unserer Kassenobligationen können Sie folgender Tabelle entnehmen:

1 1/4 % und höher1 %3/4 % 1/2 % 1/4 %1/8%0 %
1.1.2026 – 30.6.2026100.00 100.00 100.00100.00100.00 100.00 100.00
1.7.2026 – 30.6.2027100.00100.00 100.00 100.00 99.7599.625100.00
1.7.2027 – 30.6.2028100.00 100.00 100.00 100.00 99.5099.25100.00
1.7.2028 – 30.6.2029100.00 100.00 100.00 100.00 99.2598.875100.00
1.7.2029 – 30.6.2030100.00 100.00 100.00 100.00 99.0098.50100.00
1.7.2030 – 30.6.2031100.00 100.00 100.00 100.00 98.7598.125100.00
1.7.2031 -
30.6.203
2
100.00 100.00 100.00 100.00 98.5097.75100.00
1.7.2032 - 30.6.2033100.00 100.00 100.00 100.00 98.2597.375100.00
1.7.2033 - 30.6.2034 100.00 100.00 100.00 100.00 98.0097.00100.00

Beim AIA handelt es sich um einen von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegten Standard. Er besagt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Ländern untereinander Informationen zu den Bankkonten und Depots der ausländischen Steuerpflichtigen austauschen. Bisher haben rund 100 Länder, darunter auch die Schweiz, die Einführung des AIA beschlossen. Die Schweiz hat bereits mit verschiedenen AIA-Partnerstaaten eine Erklärung zur Einführung des AIA bzw. ein Abkommen zum AIA unterzeichnet. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine aktuelle Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz. Weitere Informationen zum AIA finden Sie auf der Website des SIF.

ABS-Förder-Kassenobligationen

Die Steuerkurse unserer Kassenobligationen können Sie folgender Tabelle entnehmen:

3/4 % und höher1/2 % 1/4 %1/8%0 %
1.1.2023 – 30.6.2023100.00100.00100.00 100.00 100.00
1.7.2023 30.6.202499.75 99.50 99.2599.125100.00
1.7.202430.6.202599.50 99.0098.5098.25100.00
1.7.202530.6.202699.2598.5097.7597.375100.00
1.7.202630.6.202799.0098.0097.0096.50100.00
1.7.202730.6.202898.7597.5096.2596.625100.00
1.7.202830.6.202998.5097.0095.5094.75100.00
1.7.2029 -
30.6.2030
98.2596.5094.7593.875100.00
1.7.2030 - 30.6.203198.0096.0094.0093.00100.00

Falls Sie weitere Informationen zu Ihren Wertschriften benötigen, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von CHF 150.– einen Steuerauszug zu bestellen.

Beim AIA handelt es sich um einen von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegten Standard. Er besagt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Ländern untereinander Informationen zu den Bankkonten und Depots der ausländischen Steuerpflichtigen austauschen. Bisher haben rund 100 Länder, darunter auch die Schweiz, die Einführung des AIA beschlossen. Die Schweiz hat bereits mit verschiedenen AIA-Partnerstaaten eine Erklärung zur Einführung des AIA bzw. ein Abkommen zum AIA unterzeichnet. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine aktuelle Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz. Weitere Informationen zum AIA finden Sie auf der Website des SIF.

ABS-Festgeld

Die Verrechnungssteuer für ein Festgeld beträgt 35% auf den Zinsertrag. Sie erhalten die Steuer zurück, wenn Sie Ihre Vermögenserträge im Wertschriftenverzeichnis der Steuerklärung deklarieren.