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Anders als Andere.

Als Schweizer Bank ist die ABS gesetzlich dazu verpflichtet, genügend flüssige Mittel zur Verfügung zu haben, um anfallenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Spar- und Anlagekundinnen und -kunden jederzeit nachkommen zu können. Um diese Anforderungen zu erfüllen, hat die Bank Rückzugsbedingungen für verschiedene Konten festgelegt.

Die Rückzugsbedingungen sind je nach Kontoart unterschiedlich. In den meisten Fällen gilt: Je höher der Zinssatz auf einem Konto ist, desto länger ist die einzuhaltende Kündigungsfrist respektive desto niedriger ist der jederzeit frei verfügbare Betrag.

Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verrechnet die ABS eine Nichtkündigungskommission (NKK) von 2 Prozent auf den die Rückzugslimite übersteigenden Betrag.

Übersicht Rückzugsbedingungen aller Konten

KontoOhne Kündigung verfügbarer Betrag (Rückzugslimite)Kündigungsfrist für Beträge,
welche die Rückzugslimite überschreiten
Kontoauflösungsgebühr

Alltagskontojederzeit ganzes Guthaben keineCHF 10.-
Alltagskonto Plusjederzeit ganzes Guthaben keinekeine
Ausbildungskontojederzeit ganzes Guthaben keinekeine
Jugend-Alltagskontojederzeit ganzes Guthabenkeinekeine
Einlagekontojederzeit ganzes Guthaben keineCHF 10.-
Kontokorrentjederzeit ganzes GuthabenkeineCHF 10.-
Sparkonto CHF 20'000 pro Monat 3 Monate keine
Kinder-SparkontoCHF 20'000 pro Monat3 Monatekeine
AnlagekontoCHF 20'000 pro Monat6 Monatekeine
Mietkautionskontogemäss speziellen Bedingungengemäss speziellen Bedingungenkeine
Wertschriftenkontojederzeit ganzes Guthabenkeinekeine
ABS 3-Vorsorgekontogemäss speziellen Bedingungen gemäss speziellen Bedingungen gemäss speziellen Bedingungen
ABS 2-Freizügigkeitskontogemäss speziellen Bedingungengemäss speziellen Bedingungengemäss speziellen Bedingungen

Berechnungsbeispiele:

  1. Bezug ohne Kündigung: Sie benötigen für eine Neuanschaffung per sofort, d. h. ohne Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist, 30'000 Franken von Ihrem Sparkonto. Sofern Sie im laufenden Monat für dieses Sparkonto noch keine Rückzüge getätigt haben, können Sie 20'000 Franken ohne NKK sofort beziehen. Für die zusätzlichen 10'000 Franken fällt eine NKK von 2 Prozent (= 200 Franken) an. Sie bezahlen somit 200 Franken NKK an die Bank, um sofort 30'000 Franken von Ihrem Sparkonto zu beziehen. Hinweis: Sofern Sie in Absprache mit den Begünstigten die Zahlung aufteilen dürfen, können Sie die zusätzlichen 10'000 Franken auch erst einen Monat später ohne NKK beziehen, da die Rückzugslimite monatlich berechnet wird.
  2. Bezug mit Kündigung: Sie benötigen für eine grössere Anschaffung 80'000 Franken. Da Sie die Anschaffung nicht unmittelbar tätigen möchten, kündigen Sie den Betrag telefonisch bei der ABS. Die Betragskündigung erhalten Sie schriftlich bestätigt und können nach Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist und innerhalb des Bezugszeitfensters von 19 Tagen über die gekündigte Summe verfügen. Als Alternative zur Kündigung haben Sie auch die Möglichkeit, pro Monat 20'000 Franken auf ein Zahlungskonto zu übertragen. So steht ihnen nach vier Monaten ebenfalls dieselbe Summe zur freien Verfügung.
  3. Zeichnung ABS-Aktien: Sie möchten 20 ABS-Aktien im Gegenwert von 36'562 Franken erwerben (Aktienkurs Stand 01.01.25 inkl. Gebühren von 1%). Für den Aktienkauf soll das Guthaben auf dem Sparkonto eingesetzt werden. Soll der Kauf per sofort abgewickelt werden, fallen für den die Bezugslimite überschreitenden Betrag von 16'562 Franken NKK von 2 Prozent an (= 331 Franken). Soll der Kauf ohne NKK abgewickelt werden, können Sie zwei Zeichnungsscheine über zwei Monate verteilt in Auftrag geben (z. B. im ersten Monat zehn Aktien im Wert von 18'281 Franken und einen Monat später nochmals zehn Aktien im Wert von 18'281 Franken).
  4. Tätigung Anlagegeschäfte I: Sie möchten von Ihren Ersparnissen auf dem Sparkonto 50'000 Franken im ABS-Anlagefonds anlegen. Sofern Sie die Anlagen per sofort tätigen möchten, fallen auf den die Rückzugslimite überschreitenden Betrag von CHF 30’000 NKK von 2 Prozent an (= 600 Franken). Alternativ haben Sie die Möglichkeit, das Guthaben gestaffelt und im Rahmen der monatlichen Bezugslimiten auf ein neu zu eröffnendes Wertschriftenkonto zu überweisen. Anschliessend kann die Zeichnung der Anlageprodukte in einem einzigen Arbeitsschritt abgewickelt werden.
  5. Tätigung Anlagegeschäfte II: Sie möchten von Ihren Ersparnissen auf dem Sparkonto 50'000 Franken in Kassenobligationen anlegen – CHF 25’000 mit einer Laufzeit von drei Jahren und CHF 25’000 über fünf Jahre. Diese Anlagen können Sie sofort und ohne NKK tätigen, da für Gelder mit vergleichbaren Rückzugsbeschränkungen und Laufzeiten keine NKK anfallen.
  6. Eigenmittel bei Eigenheimerwerb: Sie möchten in einigen Jahren ein Eigenheim erwerben und sparen monatlich einen gewissen Betrag auf ihrem Sparkonto. Auch wenn die Finanzierung über die Alternative Bank Schweiz abgewickelt wird, müssen ohne frühzeitige Kündigung auf dem die Bezugslimite überschreitenden Betrag NKK von 2 Prozent verrechnet werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, frühzeitig die Bank zu informieren und das Guthaben entweder zu kündigen oder sukzessive auf ein entsprechendes Abwicklungskonto zu übertragen.

So vermeiden Sie die Nichtkündigungskommission

  • Planen Sie grössere Geldbezüge frühzeitig.
  • Informieren Sie sich über die Rückzugsbedingungen Ihrer Konten und nutzen Sie für Bezahlen und Sparen die speziell dafür vorgesehenen Konten.
  • Kündigen Sie bei grösseren Abzügen rechtzeitig den benötigten Betrag. Ein Anruf oder eine Nachricht über Secure Mail (E-Banking) genügt.
  • Lassen Sie sich von uns beraten bezüglich der passenden Konten für Ihre Pläne und Wünsche.

Weitere Informationen

Konditionen und Gebühren (PDF)

Kontakt

Beratungsteam Olten

062 206 16 16
contact@abs.ch