Zur Steigerung der Energieeffizienz für Liegenschaften gemeinnütziger Wohnbauträger
Sie realisieren ein Bauprojekt zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Liegenschaft und vermieten den Wohnraum nach den Grundsätzen der Kostenmiete? Dann ist die ABS-Hypothek Faires Wohnen die richtige Entscheidung. Sie schafft finanzielle Planbarkeit, indem Ihr Kreditzins derselben Entwicklung folgt, wie Ihre Mietzinskalkulation: dem Hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamtes für Wohnungswesen BWO.
Unsere Leistungen
Massgeschneidertes Angebot
Für eine ABS-Hypothek Faires Wohnen besprechen wir mit Ihnen Ihre Bedürfnisse.
Wir unterstützen auch unkonventionelle Wohnformen sowie partizipatives und autonomes Wohnen und Wohnraum zu besonders fairen Preisen. Viele Projekte sind dank gemeinsamer Flexibilität und Gestaltungswillen zustande gekommen.
Sie profitieren von unserem Fachwissen bei einem sozialen oder genossenschaftlichen Bauprojekt und wenn Sie preisgünstige und gemeinnützige Wohnungen für alle Bevölkerungskreise anbieten wollen. Wir haben die Expertise, wenn es Ihnen wichtig ist, bestehende Bausubstanz weitgehend zu erhalten, verdichtet, ökologisch zu bauen, auf hohe Energieeffizienz achten oder Sie einen vielfältigen Nutzungsmix vorsehen.
Auf Basis einer mit Ihnen abgestimmten Planung unterbreiten wir Ihnen ein Angebot, das auf Ihre individuellen Entwicklungs- und Nutzungsideen eingeht.
Voraussetzungen
Bei Ihrem Projekt geht es um die Finanzierung einer Baumassnahme zur Steigerung der Energieeffizienz Ihrer Liegenschaft.
Nach Abschluss der Bauarbeiten ermittelt die ABS mit dem bankeigenen Bewertungstool ABS-ImmoImpact die Nachhaltigkeitsstufe Ihrer Immobilie. Für den Abschluss einer ABS-Hypothek Faires Wohnen muss dabei mindestens Stufe 1 erreicht werden. Gängige Zertifikate und Labels können nach Rücksprache mit der ABS berücksichtigt werden.
Die Mieteinnahmen aus Wohnnutzung müssen mindestens 80 % der gesamten Mieteinnahmen des Gebäudes betragen.
Nebst der Finanzierung der ABS sind auf der finanzierten Liegenschaft nur grundpfandgesicherte Kredite möglich für
- die Sicherstellung der Baurechtszinsen
- öffentliche Fördermittel des gemeinnützigen Wohnungsbaus

